Rechtsprechung
BGH, 17.07.1958 - 2 StR 286/58 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,5222) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- RG, 18.03.1913 - V 738/12
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein in der Hauptverhandlung gestellter …
Auszug aus BGH, 17.07.1958 - 2 StR 286/58
Ihr Fehlen kann daher die Revision nicht begründen (vgl. RGSt 47, 100, 109). - RG, 17.12.1920 - IV 1706/20
Kann das dienstälteste Mitglied einer Strafkammer den Direktor auch dann im …
Auszug aus BGH, 17.07.1958 - 2 StR 286/58
Die Strafkammer hat die Schuld des Angeklagten über die Beweisregel des § 259 StGB festgestellt, dabei jedoch die rechtlichen Gesichtspunkte nicht beachtet, die für die Auslegung der Beweisregel in der Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelt (vgl. die zusammenfassende Entscheidung RGSt 55, 201) und vom Bundesgerichtshof wiederholt anerkennt worden sind.